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Ihr Zugang zum Molekularen Tumorboard

Ihr behandelnder Arzt/Ärztin am UKGM Marburg kann Ihren Tumor molekular-pathologisch untersuchen lassen und danach Ihren Fall in der Tumorkonferenz des ZPM-O (MTB) vorstellen. Falls Sie nicht am UKGM behandelt werden, bitten Sie Ihren behandelnden Arzt/Ärztin um direkte Kontaktaufnahme mit dem Institut für Pathologie. Um eine sinnvolle Therapieempfehlung auszuarbeiten werden außer Ihrem Einverständnis zur molekularen Diagnostik aussagekräftige Unterlagen zu Ihrem bisherigen Krankheitsverlauf benötigt (Arztbriefe, histologische und radiologische Befunde). Zudem haben Sie die Möglichkeit, als Patient/in des ZPM-O Marburg an einer Registerstudie sowie an der standortübergreifenden Studie zum DNPM (Deutsches Netzwerk für Personalisierte Medizin) teilzunehmen.

In der Tumorkonferenz beraten die MTB-Fachärzte anhand der molekular-pathologischen Befunde weitere Therapieoptionen, anhand derer Ihr behandelnder Arzt/Ärztin die weitere Behandlung mit Ihnen festlegen kann.

Sollten bei Ihnen spezielle Einschlusskriterien vorliegen, kann Ihnen der Einschluss in das Modlelvorhaben Genomsequenzierung angeboten werden.

Modellvorhaben Genomsequenzierung

Das Zentrum für Personalisierte Medizin – Onkologie (ZPM-O) Marburg wurde 2024 als Teilnehmer am „Modellvorhaben Genomsequenzierung“ nach § 64e SGB V zugelassen.
Im Rahmen dieses Modellvorhabens kann Patienten mit eng definierten Einschlusskriterien die Teilnahme angeboten werden. Sofern bei Ihnen die Einschlusskriterien zum Modellvorhaben Genomsequenzierung erfüllt sind, wird man Ihnen die Teilnahme anbieten.
Mittels des Modellvorhabens Genomsequenzierung sollen genetische Veränderungen im Tumor der untersuchten Person erkannt werden. Diesen Befund können die MTB-Fachärzte in einer weiteren Molekularen Tumorkonferenz beraten und eine individuelle Therapieempfehlung passend zu der Erbgutveränderung des Tumors erarbeiten.
Die Teilnahme am Modellvorhaben ist freiwillig. Sie hat keinen Einfluss auf Ihre Behandlung im Rahmen Ihrer Erkrankung. Die Kosten der genetischen Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Privat versicherte Personen können ebenfalls teilnehmen. Die genauen Bedingungen zur Kostenübernahme erfragen Sie bitte bei Ihrer Privaten Krankenversicherung.
Personen, die Beihilfe beantragen können, können teilnehmen, sofern der Beihilfeträger am Modellvorhaben teilnimmt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Träger der Beihilfe.

Die Daten vieler Patienten führen zu neuen Erkenntnissen, die zur Therapie zukünftiger Patienten genutzt werden können. Daher ist es im Rahmen der Information/Aufklärung und Einwilligung zum Modellvorhaben Genomsequenzierung erforderlich, Sie zu fragen, ob Sie Ihre Einwilligung zur Verwendung der gewonnenen Tumordaten für Forschungsprojekte geben möchten (Forschungseinwilligung). Die mögliche Nutzung der gewonnenen Tumordaten erfolgt ohne Ihre persönlichen Daten. Die Forschungseinwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung. Sie können die Forschungseinwilligung ablehnen und dennoch am Modellvorhaben Genomsequenzierung teilnehmen.