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Krebsregistrierung

Das Tumorregister des Comprehensive Cancer Center hat die Aufgabe, die Diagnosen, Behandlungsdaten, Nebenwirkungen und Ergebnisse der Tumortherapien systematisch zu erfassen. Diese Daten dienen der ständigen Kontrolle der Qualität unserer Diagnostik und Behandlung. Die Qualität der Diagnostik und Behandlung wird einmal jährlich durch externe Fachexperten von OnkoZert überprüft und bewertet und zertifiziert. Das Resultat der Zertifizierung spiegelt sich in unseren zertifizierten Organkrebszentren wieder.

Meldung der Registerdaten an das Hessische Landeskrebsregister

Hessische (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sind dazu verpflichtet, Informationen zur Krebsdiagnose, -behandlung und -nachsorge an das Hessische Krebsregister zu übermitteln (§ 4 Hessisches Krebsregistergesetz).

Diese Aufgabe des Universitätsklinikums übernimmt das Tumorregister, stellvertretend für alle beteiligten Kliniken.

Das Hessische Krebsregister stellt Ihnen weitere Informationen für Patientinnen und Patienten, z.B. zum Schutz Ihrer Daten und Ihren Rechten im Bezug auf Ihre Daten zur Verfügung. Dort finden Sie auch eine kurzgefasste Broschüre mit allen wichtigen Punkten.

Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich gerne direkt an uns und mit einem formlosen Schreiben an die Vertrauensstelle des Hessischen Landeskrebsregisters.